JudikaturOGH

RS0077429 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juli 1983

Die Zession, mit der Ansprüche auf Geldleistungen nach dem ASVG zur Deckung von gesetzlichen Unterhaltsanspürchen gegen den Anspruchsberechtigten übertragen werden (§ 98 Abs 1 Z 2 ASVG), ist ungeachtet des in der BRD erfolgten Vergleichsabschlusses gemäß § 45 IPRG nach inländischem Recht zu beurteilen.

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