7Ob66/16f—OGH Entscheidung
25. Mai 2016
…der gewöhnliche Aufenthalt von Minderjährigen, der nach § 109 Abs 1 JN Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit in Obsorgestreitigkeiten ist (vgl auch RIS-Justiz RS0046965), ausschließlich nach tatsächlichen Umständen bestimmt (RIS Justiz RS0046753). Hat sich wie hier die Mutter bereits vor Stellung ihres Obsorgeantrags mit den minderjährigen Kindern an einem…