JudikaturOGH

RS0046965 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Februar 1994

Die Entscheidung über den Antrag eines Elternteiles ihm die elterlichen Rechte allein zu übertragen gehört jedenfalls zu den in § 109 Abs 1 JN genannten Angelegenheiten.

Rückverweise