JudikaturOGH

RS0100849 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2025

Nicht gehörige Besetzung der Geschwornenbank, wenn nicht schon bei Beginn der Hauptverhandlung - nach außen erkennbar - feststeht, welcher Laienrichter als Hauptgeschworner, welcher als Ersatzgeschworner fungiert.

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