Bestimmt der KollV nichts Abweichendes, so gilt der allgemeine Grundsatz, dass Ruhepausen nicht in die Arbeitszeit einzurechnen sind. Eine Ausnahmsregelung besteht für Kurzpausen im Sinne des § 11 Abs 3 AZG.
…Arbeitnehmers ( Schrank , Arbeitszeitgesetze Band I, § 11 AZG Rz 2 mwN ua). Sie ist daher in der Regel nicht in die Arbeitszeit einzurechnen (RIS-Justiz RS0051930 ua). Eine Mittagspause im Sinn einer echten Ruhepause stand den Arbeitnehmern der ÖBB seinerzeit nicht zu, weil sie nicht dem Geltungsbereich des AZG unterlegen sind…
…T1]) und daher nicht zu bezahlen sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde (RIS-Justiz RS0102995 [T4]) oder in einem Kollektivvertrag vorgesehen wird (RIS Justiz RS0051930). 3. Der Kläger stützt seinen Anspruch auf die Dienstordnung der Beklagten, die seit dem Inkrafttreten des PTSG (1. 5. 1996) als Kollektivvertrag (§…
…Arbeitszeit zum Zweck der Erholung der Arbeitnehmer (RS0102995 ua). Eine Ruhepause ist Freizeit des Arbeitnehmers und daher in der Regel nicht in die Arbeitszeit einzurechnen (RS0051930 [T1]). Damit eine Zeit als Ruhepause im Sinn des § 11 Abs 1 AZG anerkannt werden kann, muss sie erstens ihrer Lage nach…
Rückverweise