Vermächtnisnehmerin kämpft um Rechte im Verlassenschaftsverfahren—OGH Entscheidung
2Ob100/25g18. September 2025
…im Rekurs ausdrücklich erklärt hat, das Vermächtnis annehmen zu wollen, ändert daran nichts. Einerseits hängt der Erwerb des Vermächtnisses nicht von einer Annahmeerklärung ab (vgl RS0012606 ), andererseits schadet einem Gläubiger das Unterlassen einer Anmeldung dann nicht, wenn die Forderung – wie hier – dem Erben ohnehin bekannt ist ( 3 Ob…