JudikaturOGH

RS0020193 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 2023

Gemäß § 1072 ABGB entsteht die Anbietungspflicht, wenn der Vorkaufsverpflichtete "wieder verkaufen will", was von der herrschenden Rechtsprechung und Lehre dahin verstanden wird, dass der Verpflichtete entweder bereits einen gültigen Kaufvertrag mit dem Dritten abgeschlossen hat oder aber ein bindendes Offert des Dritten vorliegt und der Verpflichtete verkaufen will.

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