JudikaturOGH

RS0009623 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juni 1983

Da es sich bei dem Anspruch nach § 98 ABGB um einen Anspruch auf einen angemessenen Anteil am gemeinsam erzielten Gewinn handelt, kommt die Berücksichtigung eines Zinsenverlustes und einer Minderung der Kaufkraft nicht in Betracht.

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