JudikaturOGH

RS0057781 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 1984

Eine von der ÖBB mitfinanzierte Mietwohnung, bei der das Ausscheiden des Mieters aus dem Dienstverhältnis zur ÖBB Kündigungsgrund ist, ist eine Dienstwohnung im Sinne des § 88 Abs 1 EheG.

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