RS0019209 – OGH Rechtssatz
§ 1432 ABGB ist als Konvalenszenzbestimmung auf Fälle der sogenannten Übergabe auf den Todesfall im Hinblick auf den Formzweck der nicht eingehaltenen Formvorschrift nicht anwendbar. Durch die Übergabe der vermachten Sache werden nämlich nicht sämtliche mit der für letztwillige Anordnungen vorgesehenen Formen verfolgten Zwecke erreicht.