JudikaturOGH

RS0098874 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 1983

Das Gericht überschreitet die Anklage nicht, wenn es deren Tatsachenkomplex in anderer Gruppierung beurteilt und dabei von einer anderen Rechtsansicht ausgeht als der Ankläger (Mayerhofer-Rieder, Entscheidung Nr 15 zu § 262 StPO).

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