JudikaturOGH

RS0075219 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 1983

Die Geschenkannahme leitender Angestellter eines Unternehmens ist weder nach liechtensteinischem noch nach schweizerischen Recht strafbar. Auf eine ausschließlich durch Rechtshilfehandlungen dieser Länder gewonnene Beweisgrundlage darf eine Verurteilung wegen § 305 StGB nicht gestützt werden (Vorbehalt bzw Erklärung Liechtensteins und der Schweiz zu Art 5 Z 1 RHStrÜbk).

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