RS0075219 – OGH Rechtssatz
Die Geschenkannahme leitender Angestellter eines Unternehmens ist weder nach liechtensteinischem noch nach schweizerischen Recht strafbar. Auf eine ausschließlich durch Rechtshilfehandlungen dieser Länder gewonnene Beweisgrundlage darf eine Verurteilung wegen § 305 StGB nicht gestützt werden (Vorbehalt bzw Erklärung Liechtensteins und der Schweiz zu Art 5 Z 1 RHStrÜbk).