Wenn der Vertragspartner die Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht ausdrücklich verweigert oder durch sein besonderes Verhalten vereitelt hat, kann die Setzung einer Nachfrist unterbleiben, da sie sinnlos wäre.
…dann abgesehen werden, wenn der Schuldner offensichtlich nicht in der Lage ist, die Leistung nachzuholen (RS0018400), oder wenn er die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (RS0018371; RS0018428). Nach der Judikatur ist die Setzung einer Nachfrist etwa auch dann entbehrlich , wenn das bisherige Scheitern der Erfüllung auf einen Fehler des Vertragspartners zurückgeht…
…vom Erstgericht erörtert wurde. Ungeachtet der Frage, ob die Setzung einer Nachfrist im vorliegenden Fall nicht ohnehin sinnlos gewesen wäre und daher unterbleiben konnte (vgl RS0018371; RS0018428), nachdem die Beklagte das Vertragsverhältnis ihrerseits bereits zum 23. 5. 2018 vorzeitig aufgelöst hatte, begründet die fehlende Erörterung der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts…
…der Vertragspartner aber die Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht ausdrücklich verweigert oder durch sein Verhalten vereitelt, kann die Setzung einer Nachfrist unterbleiben, weil sie sinnlos wäre (RS0018371; RS0018428); dies umso mehr, wenn der Schuldner seine Leistungsverpflichtung – wie hier – auch noch im Prozess bestreitet (RS0018428 [T5]). Auch insoweit ist daher eine…
…und endgültig verweigert (Reischauer aa0 Rz 14 zu § 918; Schwimann/Binder aaO § 918 Rz 103; SZ 32/118; SZ 40/53; RIS-Justiz RS0018371). Damit ist jedoch für den Standpunkt der Revisionswerber nichts gewonnen: Zunächst ist zu beachten, dass mit dem Tod eines Erblassers, der mehrere Erben hinterlässt, zwischen…
…ist, die Erfüllung der bedungenen Leistung nachzuholen, oder sich weigert, die Leistung vertragskonform zu erbringen (7 Ob 40/05s, RIS Justiz RS0018371, RS0018400, RS0018428). Ob derartige wichtige Gründe, die zu einer sofortigen Vertragsaufhebung berechtigen, vorliegen, ist immer eine Frage des Einzelfalls, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt…
…der Lage ist, die Erfüllung der bedungenen Leistung nachzuholen, oder sich weigert, die Leistung vertragskonform zu erbringen (6 Ob 301/02m; RIS Justiz RS0018371, RS0018400, RS0018428). Da nach den Feststellungen der Vorinstanzen (durch das Erstgericht noch verdeutlicht in der rechtlichen Beurteilung in S 100f des Ersturteils) aber der wichtige…
…oder durch sein besonderes Verhalten vereitelt hat, kann die Setzung einer Nachfrist unterbleiben, da sie sinnlos wäre (SZ 58/152; JBl 1988, 241; RIS-Justiz RS0018371; zuletzt 1 Ob 2172/96k; Reischauer in Rummel, ABGB**2 Rz 14 zu § 918 ABGB). Ungeachtet des Umstandes, daß die Beklagte dem Kläger keine…
…der Schuldner offensichtlich nicht in der Lage ist, die Leistung nachzuholen (RIS-Justiz RS0018400), oder wenn er die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (RIS Justiz RS0018371; RS0018428; jüngst 4 Ob 183/18t). Grundsätzlich können die Pflichten zur Nachfristsetzung auch abbedungen werden (RIS Justiz RS0024012). Entgegen der Meinung der Revisionswerberin…
… Ob 40/05s; 7 Ob 77/06h; 5 Ob 166/07h; 9 Ob 36/10z; RIS Justiz RS0018371, RS0018400, RS0018428). Ein Fall, bei dem es aus den soeben erwähnten Gründen keiner Setzung einer Nachfrist bedurfte, liegt hier nicht vor. Der Kläger hat sein…
…werden – etwa, wenn der Schuldner offensichtlich nicht in der Lage ist, die Leistung nachzuholen ( RS0018400 ) oder die Leistung bereits ernsthaft und endgültig verweigert hat ( RS0018371 ; vgl RS0018428 ). [13] Konkret beim Architektenvertrag berechtigt die Erstellung eines mangelhaften Einreichplans nicht zur Vertragsauflösung, wenn die Mängel verbesserungsfähig sind (vgl 2 Ob …
…auf seinen Rechtsanwalt zur Erfüllung der noch fehlenden Vertragsleistungen nicht bereit erklärte, bedurfte es keiner gesonderten (nochmaligen) Nachfristsetzung iSd § 918 ABGB (RIS-Justiz RS0018428, RS0018371, RS0018400, RS0024000, sämtliche jeweils mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen; ausführlich auch jüngst. P. Bydlinski in KBB ABGB Rz 13 zu § 918); wobei nach ebenfalls stRsp dem…
…RIS Justiz RS0018395). Von der Nachfristsetzung kann dann abgesehen werden, wenn der Schuldner sich unter anderem weigert, die Leistung vertragskonform zu erbringen (vgl RIS Justiz RS0018371, RS0018428). 6.2 Dies gilt auch für den Fall, dass der Besteller die Sicherheitsleistung ernsthaft und endgültig verweigert. Dem Unternehmer steht dann zur Vermeidung allfälliger…
…Nach der Judikatur kann die Setzung einer Nachfrist unterbleiben, wenn ein Vertragspartner die Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht endgültig verweigert, weil sie sinnlos wäre (RIS Justiz RS0018371, RS0018428). Es ist unstrittig, dass die Klägerin zur Lieferung eines Neuwagens (ohne repariertem Schaden) nicht bereit gewesen war, sodass die Bejahung des Rücktrittsrechts durch die…
…seiner vertraglichen Pflicht aber ausdrücklich verweigert oder durch sein besonderes Verhalten vereitelt hat, kann die Setzung einer Nachfrist unterblieben, da sie sinnlos wäre (RIS-Justiz RS0018371). Der Setzung einer Nachfrist bedarf es auch dann nicht, wenn der Beklagte offensichtlich nicht in der Lage ist, die Erfüllung der bedungenen Eigenschaften nachzuholen (RIS…
…Vertragspartner die Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht ausdrücklich verweigert oder durch sein besonderes Verhalten vereitelt hat, kann die Setzung einer Nachfrist unterbleiben, da sie sinnlos wäre (RS0018371, RS0018428). Wenn hier der Kläger auf das Zahlungsbegehren mit der Begründung umgestellt hat, er habe die Wohnungen anderweitig verkauft, so besteht kein Zweifel an seinem…
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