4Ob39/16p—OGH Entscheidung
30. März 2016
…aufzuzeigen. Die Regelung des § 879 Abs 1 ABGB gilt nicht nur für Verträge, sondern auch für einseitige Rechtsgeschäfte, etwa Kündigungen (RIS Justiz RS0016534). Die Rechtswidrigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten ist nur dann zu bejahen, wenn eine Interessenabwägung eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen ergibt, oder wenn…