JudikaturOGH

RS0021497 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 1983

Tritt im Winter infolge Schlechtwetters ein Arbeitsausfall bei Lehrlingen ein, bleibt der Anspruch des Lehrlings auf die Lehrlingsentschädigung für die Zeit des Arbeitsausfalles gemäß dem § 1155 ABGB aufrecht, weil das Unterbleiben der Arbeitsleistung durch Umstände, die auf Seiten des Arbeitgebers liegen, verhindert worden ist.

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