RS0021497 – OGH Rechtssatz
Tritt im Winter infolge Schlechtwetters ein Arbeitsausfall bei Lehrlingen ein, bleibt der Anspruch des Lehrlings auf die Lehrlingsentschädigung für die Zeit des Arbeitsausfalles gemäß dem § 1155 ABGB aufrecht, weil das Unterbleiben der Arbeitsleistung durch Umstände, die auf Seiten des Arbeitgebers liegen, verhindert worden ist.