JudikaturOGH

RS0053027 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2013

Die auf dem "Fortbetriebsrecht" der §§ 41 Abs 1 Z 4 , 44 GewO beruhende Befugnis des Masseverwalters zur Ausübung der Funktion des Lehrberechtigten und damit zur weiteren Ausbildung der Lehrlinge - durch einen gemäß § 3 Abs 1 lit c BAG zu bestellenden Ausbilder - wird aber durch eine Betriebssperre gemäß § 77 Abs 1 KO in keiner Weise berührt; sie endet vielmehr erst mit dem Erlöschen der nach § 2 Abs 2 lit a BAG erforderlichen Gewerbeberechtigung, also insbesondere mit deren rechtskräftigen Entziehung durch die Behörde gemäß § 87 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs 3 GewO.

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