RS0096082 – OGH Rechtssatz
"Amtsgeschäfte" im Sinne des § 304 StGB sind nicht bloß Rechtshandlungen der Beamten, sondern auch Verrichtungen tatsächlicher Art (hier: Tätigkeit eines mit der Masse und Qualitätskontrolle befaßten und zur diesbezüglichen Überprüfung der von den bauausführenden Firmen vorgelegten Rechnungen eingesetzten Hilfsbauleiters der BGV).