Den Ersatz der Kosten des Beweissicherungsverfahrens kann der Antragsteller grundsätzlich nur als Teil der Prozesskosten des Hauptprozesses ersetzt verlangen, weil auch dieser Kostenersatzanspruch akzessorisch ist.
…Kosten des Beweissicherungsverfahrens sind nach ständiger Rechtsprechung vorprozessuale Kosten, die solange ein Hauptanspruch besteht nur als Teil der Prozesskosten des Hauptprozesses ersatzfähig sind (RIS Justiz RS0036022; zuletzt 9 Ob 50/10h). Zum Zinsminderungsanspruch, der als Gegenforderung mit einer 5%igen Mietzinsreduktion für die Dauer von neun Monaten Berücksichtigung…
…um Kosten des Beweissicherungsverfahrens, deren Ersatz grundsätzlich nur als Teil der Prozesskosten des Hauptprozesses verlangt werden kann, weil der Kostenersatzanspruch insofern akzessorisch ist (RIS Justiz RS0036022). 4.5. Entgegen der Auffassung von Arnold (PSG² § 30 Rz 13) und Hofmann (GesRZ 2006, 17 [30]) besteht für eine teleologische…
… 36 ff). Auch einen Ersatz von Kosten eines Beweissicherungsverfahrens kann der Antragsteller grundsätzlich nur als Teil der Prozesskosten des „Hauptprozesses" verlangen (RIS Justiz RS0036022 [T1]). Eine selbständige Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatz der Kosten einer Beweissicherung wird dann für zulässig erachtet, wenn feststeht, dass es zu einem Hauptprozess nicht…
…ständiger Rechtsprechung stellen Kosten des Beweissicherungsverfahrens vorprozessuale Kosten dar, die der Antragsteller grundsätzlich nur als Teil der Prozesskosten des Hauptprozesses ersetzt erhalten kann (RIS-Justiz RS0036022). Steht aber fest, dass es zum Hauptprozess nicht mehr kommen wird, können die Kosten der Beweissicherung mit gesonderter Klage geltend gemacht werden (7 Ob 573…
…Beweissicherungsverfahren selbst nach der überwiegenden Rechtsprechung (noch) keinen Kostenersatzanspruch; diese sind in die Gesamtkostennote aufzunehmen und erfolgsabhängig zuzusprechen ( Obermaier , Kostenhandbuch 3 Rz 1.409 mwN; RS0036022 [T1]; aA Rassi in Fasching / Konecny 3 III/1, § 388 ZPO Rz 16). [22] 5.2 In Anwendung der Bestimmung des §…
…des Beweissicherungsverfahrens stellen nach ständiger Rechtsprechung vorprozessuale Kosten dar, die solange ein Hauptanspruch besteht nur als Teil der Prozesskosten des Hauptprozesses ersatzfähig sind (RIS Justiz RS0036022). Findet im Beweissicherungsverfahren eine Beweisaufnahme durch den Sachverständigen statt, so müssen die dafür entstandenen Kosten als nachträgliche Kosten gemäß § 54 Abs 2…
des Schadenersatzes (hier: Akzessorietät zum Hauptanspruch bejaht). Zur Anwendung des § 43 Abs. 1 letzter Satz ZPO auf vorprozessuale Beweissicherungskosten (Quotenkompensation verneint). Aktivzitate: RIS-Justiz RS0036022 2 Ob 157/00b Obermaier Kostenhandbuch Rz 158…
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