RS0016935 – OGH Rechtssatz
Ist die Bestimmung über die Höhe des Vergütungsbetrages gem § 879 Abs 3 ABGB nichtig, führt dies nicht zum gänzlichen Wegfall dieser Vertragsbestimmung; die Konventionalstrafe ist vom Gericht in einer Höhe festzusetzen, daß sie nach § 879 Abs 3 ABGB nicht zu beanstanden ist.