RS0014642 – OGH Rechtssatz
Wird sowohl behauptet, dass eine in einem Vertragsformblatt enthaltene Vereinbarung eine Konventionalstrafe für den Fall der vorzeitigen Auflösung eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Dauerschuldverhältnisses gemäß § 864a ABGB nicht gilt, als auch, dass sie gem. § 879 Abs 3 ABGB nichtig ist, hat in erster Linie die Geltungskontrolle nach § 864a ABGB, in zweiter die Angemessenheitskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB zu erfolgen.