JudikaturOGH

RS0014642 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2017

Wird sowohl behauptet, dass eine in einem Vertragsformblatt enthaltene Vereinbarung eine Konventionalstrafe für den Fall der vorzeitigen Auflösung eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Dauerschuldverhältnisses gemäß § 864a ABGB nicht gilt, als auch, dass sie gem. § 879 Abs 3 ABGB nichtig ist, hat in erster Linie die Geltungskontrolle nach § 864a ABGB, in zweiter die Angemessenheitskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB zu erfolgen.

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