JudikaturOGH

RS0094010 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juli 2024

Betrug setzt eine auf Irreführung abzielende Einwirkung des Täters durch ausdrückliches Behaupten falscher Tatsachen, durch Entstellen wahrer Tatsachen oder durch ein zur Irreführung eines anderen bestimmtes konkludentes Verhalten auf die Vorstellung des anderen voraus.

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