JudikaturOGH

RS0096576 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 1983

Die Klärung der Zuständigkeitsfrage nach §§ 51 ff StPO geht der meritorischen Prüfung des in einer Strafanzeige behaupteten Tatverdachts voraus, weil es nicht Sache des unzuständigen Gerichts sein kann, die hiefür unter Umständen erforderlichen Erhebungen zu pflegen.

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