RS0065452 – OGH Rechtssatz
Besteht für den Unternehmer keine gesetzliche Verpflichtung, den neu geworbenen Abonnenten überhaupt eine Vertragsurkunde im Sinne des § 3 Abs 1 KSchG auszufolgen, muß daraus aber abgeleitet werden, daß eine gewissermaßen "freiwillig" ausgestellte Urkunde (hier: Abonnement - Bestellscheine) keine Belehrung des Vertragspartners über das ihm zustehende Rücktrittsrecht zu enthalten braucht. - "Abonnement-Bestellscheine"