JudikaturOGH

RS0052627 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. März 1983

§ 161 Abs 3 BDG normiert nicht das einzige Ernennungserfordernis (Anstellungserfordernis) für Religionslehrer an öffentlichen Schulen. Neben diesem allgemeinen Erfordernis haben vielmehr Religionslehrer und Lehrer für Religionspädagogik auch noch die bei den einzelnen Verwendungsgruppen der Anlage I zum BDG 1979 angeführten - und gemäß § 40 Abs 2 VBG auch für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen des VBG maßgebenden - besonderen Ernennungsvoraussetzungen und Definitivstellungsvoraussetzungen zu erfüllen.

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