JudikaturOGH

RS0016325 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2024

Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung der Leistungen aus einem gem § 879 ABGB nichtigen Rechtsgeschäft ist auf den Zweck der verletzten Norm, die die Ungültigkeit des Geschäftes bewirkt, Bedacht zu nehmen.

Rückverweise