11Bs233/25i—OLG Innsbruck Entscheidung
14. Oktober 2025
…§ 34 Abs 1 Z 2 StGB angesichts des Umstandes, dass sie sich im 87. Lebensjahr befindet und unbescholten ist, besonderes Gewicht zukommt (RIS-Justiz RS0091502). Einer, von der Angeklagten ins Treffen geführten spontanen, einem augenblicklichen Willensimpuls folgenden, mithin unbesonnenen Tatbegehung im Sinn des § 34 Abs 1 Z 7 StGB…