25Rs12/16z—OLG Innsbruck Entscheidung
12. Februar 2016
…Aktenwidrigkeit liegen, das Unterbleiben einer nach den Beweisergebnissen möglichen Feststellung kann aber einen im Rahmen der rechtlichen Beurteilung wahrzunehmenden Feststellungsmangel bilden (RIS-Justiz RS0007292, RS0043283, RS0043402). Da die Berufungswerberin unter den Berufungspunkten 1.1. bis 1.5. ausschließlich Feststellungen vermisst, aber keinen eine Aktenwidrigkeit begründenden Widerspruch zwischen den vom Erstgericht getroffenen Feststellungen…