RS0004292 – OGH Rechtssatz
§ 351 Abs 2 EO sagt nicht, daß nur ein abgesonderter Rekurs unzulässig ist, sondern daß im Teilungsverfahren ergehende Beschlüsse des Richters mit Ausnahme des Beschlusses, wodurch die Teilung endgültig bestimmt wird, mittels Rekurs überhaupt nicht angefochten werden können.