JudikaturOGH

RS0050916 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. März 1983

Das Arbeitsgericht ist zuständig, wenn sich der Dienstnehmer auf den - entgegen einer behaupteten Zusicherung - gestellten Antrag nach § 308 Abs 4 ASVG und den damit verbundenen Verlust einer ASVG - Pension als anspruchsbegründendes Vorbringen stützt, obwohl ein Antrag nach § 308 Abs 4 ASVG nur nach Begründung eines öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnisses möglich ist.

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