JudikaturOGH

RS0090525 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 1983

Wird in einem die Voraussetzungen des § 27 Abs 1 StGB erfüllenden Urteil eine bedingte Nachsicht des Amtsverlusts nicht ausgesprochen, dann ist mit Urteilsrechtskraft das Dienstverhältnis des verurteilten Beamten aufgelöst. Eine nachträgliche beschlußmäßig bedingte Nachsicht dieser Rechtsfolge ist unzulässig und zudem wirkungslos.

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