Der schon vor der Ehescheidung anhängig gewordene Konkurs über das Vermögen eines Ehegatten steht der Durchführung eines Aufteilungsverfahrens nach §§ 81 ff EheG durch das Außerstreitgericht nicht entgegen.
…erst während des Konkursverfahrens entstehen und nicht Masseforderungen im Sinne des § 46 KO sind (6 Ob 315/99p; 7 Ob 623/93, RIS-Justiz RS0008583). Aufteilungsansprüche nach §§ 81 ff EheG gehören also nur dann zur Konkursmasse, wenn die den Aufteilungsanspruch begründende Auflösung der Ehe vor Konkurseröffnung erfolgt ist…
…§ 85 EheG Rz 4 mwN). Der anders zu beurteilende Fall eines bereits vor Entstehen des Aufteilungsanspruches (Rechtskraft der Ehescheidung) anhängig gewordenen Konkursverfahrens (RIS-Justiz RS0008583, zuletzt 2 Ob 190/03k) liegt hier nicht vor. Das hier relevante zweite Konkursverfahren (Schuldenregulierungsverfahren des BG Feldkirch) wurde nämlich erst nach Rechtskraft der Ehescheidung…
…zu befriedigenden Konkursforderungen gehören, nicht aber solche, die erst während des Konkursverfahrens entstehen und nicht Masseforderungen im Sinne des § 46 KO sind (RIS Justiz RS0008583; 7 Ob 322/01f). Allerdings kann der Außerstreitrichter im Aufteilungsverfahren nur solches Vermögen zuweisen, das nicht zur Konkursmasse gehört; hinsichtlich der dem Konkurs unterworfenen Sachen…
…aufrecht, ein Scheidungsverfahren wurde bisher nicht eingeleitet. Der Aufteilungsanspruch entsteht allerdings erst durch die Rechtskraft der die Ehe auflösenden Entscheidung (RIS Justiz RS0114060 [T2] = RS0008583 [T1]). Es ist somit gar nicht absehbar, ob jemals ein Aufteilungsanspruch der Beklagten entstehen wird und ob es jemals zu einem nachehelichen Aufteilungsverfahren kommen wird…
…zu befriedigenden Konkursforderungen gehören, nicht aber solche, die erst während des Konkursverfahrens entstehen und nicht Masseforderungen im Sinne des § 46 KO sind (RIS Justiz RS0008583; 7 Ob 322/01f). Wurde also - wie hier - der Konkurs bzw das Schuldenregulierungsverfahren vor Scheidung der Ehe eröffnet, so ist nicht der Masseverwalter befugt, einen…
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