JudikaturOGH

RS0008583 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. April 2024

Der schon vor der Ehescheidung anhängig gewordene Konkurs über das Vermögen eines Ehegatten steht der Durchführung eines Aufteilungsverfahrens nach §§ 81 ff EheG durch das Außerstreitgericht nicht entgegen.

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