JudikaturOGH

RS0005594 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2011

Ein Aufhebungsantrag oder Einschränkungsantrag nach § 399 EO darf sich nicht darauf stützen, dass die einstweilige Verfügung zu Unrecht bewilligt worden sei. Die einen solchen Antrag rechtfertigenden Umstände müssen vielmehr der einstweiligen Verfügung nachfolgen.

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