JudikaturOGH

RS0071951 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Januar 1988

Der Begriff des "Anbietens" ist - ebenso wie nach dem ZugG - rein wirtschaftlich aufzufassen; ein rechtsgeschäftliches Vertragsanbot (§§ 861 ff ABGB) ist nicht erforderlich; es genügt ein Verhalten, das nach objektiver Beurteilung den Schluß rechtfertigt, dem Interessenten werde ein Preisnachlaß gewährt werden.

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