Der Vermieter haftet dem Mieter für Schäden aus einem Deckeneinsturz nur dann, wenn eine Gefahr nach objektivem Maßstab erkennbar war, wenn also Anzeichen vorlagen, die ein Baugebrechen vermuten lassen.
…stellen sind (vgl RIS Justiz RS0030322). Die von dem Tor ausgehende Gefahr war hiebei auch nach objektivem Maßstab für die beklagte Partei erkennbar (RIS Justiz RS0021300). Die von den Vorinstanzen nach § 1319 ABGB bejahte Haftung des beklagten Vereins bedarf daher keiner höchstgerichtlichen Korrektur. 3. Zum Dienstgeberhaftungsprivileg 3.1 …
…bekannter Mangel oder ähnliche Umstände vorliegen, die ein Baugebrechen vermuten lassen (1 Ob 334/99w; 6 Ob 20/98d [undichtes Dach]; RS0021300 ; vgl auch RS0030135 ), oder wenn ein Teil des (Bau )Werks von vornherein eine beschränkte Lebensdauer hat und daher regelmäßig zu erneuern ist (5 Ob…
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