JudikaturOGH

RS0032219 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 1982

Wenn vom Verkäufer in Empfang genommene Teilzahlungen auf den Kaufpreis zur Deckung des durch verschuldete Nichterfüllung ihm verursachten Schadens (§ 921 ABGB) verwendet werden sollten, kann dies nicht dahin ausgelegt werden, daß es sich um eine Vertragsstrafenvereinbarung handelt und der Käufer seine Teilleistungen ohne Rücksicht darauf verlieren sollte, ob dem Verkäufer solcher Schaden entstanden ist.

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