RS0059477 – OGH Rechtssatz
Geht es bei einem Insichgeschäft um die Ausübung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH, müssen dann vielmehr ungeachtet der sonstigen Regelung der Vertretung, alle übrigen Geschäftsführer zustimmen; wenn nur ein einziger Geschäftsführer bestellt ist, muss entweder ein vorhandener Aufsichtsrat zustimmen, andernfalls müssen die Gesellschafter selbst die Genehmigung erteilen.