JudikaturOGH

RS0059477 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2023

Geht es bei einem Insichgeschäft um die Ausübung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH, müssen dann vielmehr ungeachtet der sonstigen Regelung der Vertretung, alle übrigen Geschäftsführer zustimmen; wenn nur ein einziger Geschäftsführer bestellt ist, muss entweder ein vorhandener Aufsichtsrat zustimmen, andernfalls müssen die Gesellschafter selbst die Genehmigung erteilen.

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