RS0094788 – OGH Rechtssatz
Die Frage, ob um geringe Beträge (im Sinne des § 168 Abs 1 StGB) gespielt wird, ist bei Spielen an einem Spielautomaten, der seiner technischen Konstruktion nach so angelegt ist, daß ein Spielvorgang über Gewinn oder Verlust entscheidet, am Einzelspiel orientiert zu lösen, es sei denn, daß der Spielveranstalter vorsätzlich "Serienspiele" veranlaßt oder zu solchen Gelegenheiten bietet.