JudikaturOGH

RS0033978 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. November 1982

Kann wegen des Aufrechnungsverbotes des § 1440 ABGB nicht aufgerechnet werden, so können doch (Schadenersatzansprüche) Ersatzansprüche und zwar auch hinsichtlich von Vorgängen, die zeitlich vor der Entstehung des Strafurteiles stattfanden, geltend gemacht werden.

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