RS0033978 – OGH Rechtssatz
Kann wegen des Aufrechnungsverbotes des § 1440 ABGB nicht aufgerechnet werden, so können doch (Schadenersatzansprüche) Ersatzansprüche und zwar auch hinsichtlich von Vorgängen, die zeitlich vor der Entstehung des Strafurteiles stattfanden, geltend gemacht werden.