6Ob310/01h—OGH Entscheidung
18. April 2002
…Sie bedarf keiner Annahme (RIS-Justiz RS0028555). Für Kündigungen gilt die Vorschrift des § 862a ABGB analog; sie müssen dem Vertragspartner zugegangen sein (RIS-Justiz RS0014092). Es reicht aus, dass die Willenserklärung in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, selbst wenn sie dieser persönlich nicht erhalten hat. Es genügt vielmehr, dass…