6Ob103/08b—OGH Entscheidung
07. Juli 2008
…Tatsacheninstanz ist; er kann daher, wenn die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts zutreffend ist, dessen Ansicht, der Sachverhalt sei noch erörterungsbedürftig, nicht entgegentreten (RIS-Justiz RS0042179, RS0043814). 2.1. Entgegen den Rekursausführungen der beklagten Partei ist das Berufungsgericht von den Grundsätzen der Entscheidung 7 Ob 253/97z nicht abgewichen. Nach dieser Entscheidung liegt…