6Ob91/17a—OGH Entscheidung
29. Mai 2017
…wie vor die Verlassenschaft Gesellschafterin wäre, weil hinsichtlich jener Gegenstände, die nicht an Zahlungs statt überlassen werden (können), der ruhende Nachlass weiter besteht (RIS Justiz RS0007687 [T2]). 4.6. Die in der Revision vertretende Auffassung, die stille Gesellschaft sei aufgelöst, widerspricht der ausdrücklichen Anordnung des § 184 Abs 2…