JudikaturOGH

RS0067016 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 1982

Eine Kennzeichenverletzung im Sinne des § 56 MSchG kann auch durch unbefugten Gebrauch eines fremden Namens (§ 43 ABGB, § 9 Abs 1 UWG) begangen werden.

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