RS0012483 – OGH Rechtssatz
Das Verbot gemeinschaftlicher Testamente für Nichtehegatten läßt keine einschränkende Auslegung dahin zu, daß eine unabhängig von der Beurteilung nach § 583 ABGB vorliegende Formunwirksamkeit der letztwilligen Verfügung der einen der gemeinschaftlich testierenden Personen die Verfügung der anderen trotzt der Gemeinschaftlichkeit formwirksam lasse.