JudikaturOGH

RS0003275 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 1982

Der Umstand, daß das Vorhandensein des im § 184 Abs 1 Z 6 EO angegebenen Mangels auch von Amts wegen zu beachten ist, führt nicht dazu, daß auch das Rechtsmittelgericht darauf, ohne daß ein Widerspruch voläge, Bedacht zu nehmen hat.

Rückverweise