JudikaturOGH

RS0086793 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 1994

Regelt nicht eine Frage der prozessualen (sachlichen, funktionellen oder örtlichen) Kompetenz (eines bestimmten Gerichts oder gerichtlichen Spruchkörpers), sondern ausschließlich die Voraussetzung gerichtlicher Strafbarkeit von Finanzvergehen überhaupt (§ 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO), also eine Frage des materiellen Rechts (so schon 10 Os 59/82 = SSt 53/41).

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