JudikaturOGH

RS0020536 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. September 1982

Eine analoge Anwendung der Bestimmungen des § 1097 ABGB auch auf - allenfalls unvollständige - Vereinbarungen zwischen dem Vormieter und dem Nachtmieter über die Ablöse von Investitionen in einer Wohnung ist nicht möglich.

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