1Bs113/25i—OLG Graz Entscheidung
12. September 2025
…gerade nicht der Fall ist – mit dem sonstigen Verhalten des Täters in auffallendem Widerspruch steht (RIS-Justiz RS0091459, RS0091436 [insbesondere T4], RS0091448 [insbesondere T4], RS0091711). Die Leistung der Haftpflichtversicherung an das Tatopfer - die im Übrigen nur den Sachschaden umfasste (ON 9,4) - ist hingegen nicht mildernd (siehe auch Riffel in WK…