RS0054022 – OGH Rechtssatz
§ 355 HGB normiert eine Befreiung von Zinsenzinsenverbot des § 248 Abs 1 BGB. Wenn § 355 Abs 1 HGB die Verrechnung von Zinsenzinsen gestattet, kann dies nicht sittenwidrig sein. Eine Beschränkung des Zinsenlaufs, wie sie § 1335 ABGB vorsieht, ist dem deutschen Recht unbekannt; sie würde nach österreichischen Recht gemäß Art 8 Nr 7 EVHGB nicht Anwendung zu finden haben.