6Ob182/12a—OGH Entscheidung
16. November 2012
…Expertisen einer Feststellungsklage stattzugeben gewesen: Ein Feststellungsinteresse besteht nämlich nur dann nicht, wenn auszuschließen ist, dass mit weiteren kausalen Schäden zu rechnen ist (RIS Justiz RS0038865 [T2]; RS0038976 [T20, T22, T23, T27, T28, T34]). Dass dabei ein (hier eher geringes) Prozessrisiko besteht, kann nach der schon vom Berufungsgericht zitierten Judikatur den…