JudikaturOGH

RS0013862 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 1982

Wenn derzeit keine Widmung als Bauland vorliegt, mit einer solchen Widmung nicht zu rechnen ist und daher auch keine Rede davon sein kann, bei Naturalteilung würde eine erhebliche Wertminderung eintreten, ist die Zivilteilung unzulässig.

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