JudikaturOGH

RS0083501 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Mai 1982

§ 17 WGG betrifft ausschließlich die Rückzahlung von Beiträgen im Falle der Auflösung des Mietvertrages oder sonstigen Nutzungsvertrages und kann daher nicht auf Streitigkeiten über das vom Mieter oder Nutzungsberechtigten zu leistende Entgelt angewendet werden.

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